Adresse- Linz Land Fernsehen ´
Medien GmbH
Hainzenbachstrasse 98
4060 Leonding
Tel:.0732/672278
Fax:.0732/677100
office@linzland.tv
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| AGB |
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Für alle Aufträge gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Linz Land Fernsehen Medien GmbH, nachfolgend kurz „ LLTV „ genannt. Aufträge werden als Fixaufträge angenommen.
2. Auch bei rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen behält sich LLTV vor, diese auf Grund ihrer Herkunft, des Inhaltes oder der Form, insbesondere aus programmgestalterischen Gründen, abzulehnen.
3. Jede Art von Werbung wird unter den gleichen technischen Bedingungen wie das Programm von LLTV ausgestrahlt. In diesem Fall gewährleistet LLTV die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages. Es besteht keine Verpflichtung seitens LLTV, vom Auftraggeber angelieferte Sendekopien, vorab auf ihre Qualität zu prüfen.
4. Bei erkennbaren Mängel seitens LLTV produzierter Beiträge, gewährleistet LLTV die einmalige kostenfreie Wiederholung in technisch einwandfreier Form. Darüber hinausgehende Ansprüche werden nicht anerkannt.
5. Nach Möglichkeit werden vereinbarte Ausstrahlungstermine eingehalten, es kann jedoch keine Gewähr für die Ausstrahlung an bestimmten Tagen, Stunden oder in bestimmter Reihenfolge gegeben werden. Konkurrenzausschlüsse werden nicht gewährt.
6. Fällt im Sendegebiet oder einem Teil davon, aus programm- oder übertragungsrechtlichen Gründen eine Sendung aus, wird sie nachgeholt. Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
7. Sämtliche Unterlagen für die Werbung sind verpflichtend vom Auftraggeber spätestens 5 Tage vor Ausstrahlung LLTV zukommen zu lassen. Für uns zur Verfügung gestellte Sendebänder wird keine Haftung übernommen. Wenn Werbung nicht oder unkorrekt ausgestrahlt wird, da Texte, Sendebänder oder sonstige benötigte Unterlagen nicht zeitgerecht oder ordnungsgemäß geliefert werden, wird die vereinbarte Sendezeit verrechnet. Bei telefonischer Übermittlung von Texten trägt der Auftraggeber das Risiko eventueller Übermittlungsfehler.
8. Der Auftraggeber gewährleistet zur Gänze die wettbewerbsrechtliche, medienrechtliche und sonstige Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der zur Verfügung gestellten Unterlagen. Der Auftraggeber wird LLTV von Ansprüchen Dritter freihalten.
9. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Abrechnung mit der AKM erforderlichen Angaben bei der Übersendung der Unterlagen schriftlich mitzuteilen.
10. Die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit für die zur Verfügung gestellten Tonträger, Fotos, Videobänder oder Sendeunterlagen, trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt LLTV von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen presserechtlicher und urheberrechtlicher Art frei.
11. Die Abrechnung des Sendeauftrages erfolgt auf Basis der jeweils gültigen Preisliste. Die Vertreter haben keine Inkassovollmacht. Für Änderungen bereits produzierter Spots oder Beiträgen trägt die Kosten der Auftraggeber.
12. Bei Stornierung eines rechtskräftigen Auftrages werden seitens LLTV 25% des vereinbarten Preises, exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, verrechnet.
13. Die Fakturierung erfolgt nach Ausstrahlung der Sendung. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt ohne jeden Abzug sofort fällig.
14. Ergänzungen, Änderungen oder Zusatzabsprachen bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand für beide Teile ist Linz.
Linz Land Fernsehen Medien GmbH 4060 Leonding Hainzenbachstraße 98
Tel: +43 732 / 67 22 78
Mail: office@linzland.at Home :
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